AUTOMOTIVE PRODUCTS

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Nissan Navara NP300 / Aluminium Spurverbreiterung 46mm je Achse

Aluminium Spurverbreiterung 46 mm je Achse / erhöhte Traglastfeigabe von 1250 kg je Rad

Toyota Hilux ab 2016 & 2021 / Set für 2 Achsen

Artikelnummer: SPV-6066675
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Beschreibung

Toyota Hilux Spurverbreiterung 46 mm pro Achse (23 mm pro Seite). Eine doppelte Mittenzentrierung der Verbreiterung ermöglicht einen bestmöglichen Rundlauf. Durch die mitgelieferten Befestigungsmuttern wird die Spurverbreiterung an der Fahrzeugnabe befestigt. Mit dem original Befestigungsmaterial wird die Felge danach auf die Stehbolzen, welche in der Spurverbreiterung eingepresst wurden, befestigt. Eine Spurverbreiterung mit Reifen oder Felgen abweichend der Serienausstattung ist kein Problem. Dies ist wie auch die Verwendung von verschiedenen Dicken (z.B. Vorderachse 23mm pro Seite und Hinterachese 30 mm pro Seite) welche oft notwendig ist im TÜV- Teilegutachten geregelt.
Mit einer Spurverbreiterung werten Sie nicht nur das Aussehen Ihres Hilux auf, sondern erhalten noch weitere Vorteile wie:
  • größere Kurvenstabilität
  • verbesserter Geradeauslauf
  • Erhöhte Geländetauglichkeit
  • TÜV-geprüft
  • Einfache Montage
Sehr viele am Markt erhältlichen Spurverbreiterungen für Pickupfahrzeuge haben Traglastfreigaben von circa 1800 kg je Achse. Da bereits der serienmäßige Hilux eine maximale Hinterachslast von 1850 kg bzw. als aufgelastetes Fahrzeuge von 2100 kg besitzt geht mit einer TÜV Vorführung automatisch eine unangenehme Reduzierung des zulässigem Gesamtgewicht einher.
Unsere Spurverbreiterung verfügt über eine extreme Traglastfreigabe von 2500 kg je Achse (1250kg je Spurplatte) und ist die richtige Lösung für den Toyota Hilux.
 
Montagehinweis: 
Da nach der aktuellen EU-Rechtslage das gesamte Rad einschließlich Radwulst abgedeckt werden muss, ist eine zusätzliche Radabdeckung Auflage des Teilegutachtens und wird üblicherweise durch den Sachverständigen gefordert.
Hierfür bieten wir optional unsere Kotflügellippen als Lösung an.
Es ist eine einfache Abnahme nach §19 Abs 3 durchzuführen.
Bei Sonderkombinationen (z.B. Sonderräder, welche nicht im Gutachten aufgeführt sind) ist eine Abnahme nach §21 bzw. 19 Abs. 2 durchzuführen. Bei der Kombination mit Sonderrädern ist unter Anderem die Radabdeckung, Freigängigkeit und die maximal zulässige Spurweitenänderung von 4% zu beachten. Eine Kombination von Aluminiumspurverbreiterungen und Stahlfelgen wird nicht empfohlen. 

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